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    Disclaimer?

    Hier gehört doch eigentlich der übliche Standarddisclaimer wegen der Distanzierung von allen Links mit Verweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 hin. Oder?
    Nein! Und zwar weil diese ganze Disclaimerei nichts weiter als Unsinn ist.

    Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
    http://www.subotnik.net/misc/disclaimer.html
    http://jendryschik.de/misc/disclaimer
    http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
    http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/link-disclaimer.htm
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,375970,00.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

    Wer sich das legendäre Urteil vom 12. Mai 1998 übrigens mal durchlesen will:
    http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980512

    Nirgends heißt es da, dass man sich generell von allen Links distanzieren müsse. Im Gegenteil wurde sogar festgestellt, dass so eine generelle Haftungsausschlussklausel eben gerade nicht ausreicht. Bestenfalls ist so ein Disclaimer also einfach wirkungslos und damit überflüssig, schlimmstenfalls sogar ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstsein.
    Es ging in diesem Urteil um eine Website, auf der der Beklagte absichtlich eine Liste mit ausschließlich beleidigenden Links über den Kläger veröffentlicht hatte, weil er sich über diesen wegen einer früheren Rechtsstreitigkeit geärgert hatte. Daher wurde er zu Schadensersatz verurteilt, da er sich nach Ansicht des Gerichtes die Äußerungen der verlinkten Seiten zu eigen machte. Das sei aus dem Gesamtkontext der Seite erkennbar. Daran ändere auch die schon damals angefügte Erklärung, dass er für die Inhalte der verlinkten Seiten keine Verantwortung übernehme, nichts.
    Im Übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, da sich die Beteiligten mit einem Vergleich geeinigt haben.


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    by Patrick Thürstein

    (11.08.2008)